Broschüren zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist Herausgeberin verschiedener Broschüren zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit. Nachfolgend eine Auswahl, die Sie kostenlos als pdf-Dateien herunterladen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Homepage der BZgA.

"Unsere Kinder"
Dieser Elternratgeber zur gesunden kindlichen Entwicklung richtet sich an die Eltern von Kindern im Kleinkindalter bis hin zum Vorschulalter. Übersichtlich gestaltet und mit vielen Grundinformationen sowie Tipps und Empfehlungen für den Alltag möchte sie Eltern darin unterstützen, die gesunde Entwicklung ihres Kindes zu begleiten und zu fördern.
Link zum Download (116 Seiten, 2 MB)
"Tut Kindern gut! Ernährung, Bewegung und Entspannung"
Diese Broschüre richtet sich an Eltern von Kindern im Alter bis etwa 10 Jahre. Sie gibt praktische Orientierungshilfen für die Gestaltung von Mahlzeiten, macht Angaben zur Notwendigkeit von körperlicher Bewegung und gibt Tipps, wie Kinder im Alltag entspannen können. Im Anhang sind wichtige Ansprechpartner, an die sich Eltern und Erziehende wenden können, aufgelistet.
Link zum Download (16 Seiten, 1,4 MB)
"Kinder schützen - Unfälle verhüten"
Mit dieser Broschüre soll der Blick von Eltern auf die häufigsten Unfallgefahren in den ersten Lebensjahren bis hin zum Grundschulalter gelenkt werden. Dabei geht es besonders darum, Verständnis für die alters- und entwicklungsabhängigen Unfallgefährdungen zu wecken.
Link zum Download (138 Seiten, 2,2 MB)

"Gut hinsehen und zuhören! - Ratgeber für Eltern"
Fernseher, Radios, Computer und Handys gehören heute zum Alltag vieler Familien. Dieser neue Elternratgeber enthält zahlreiche Tipps für Eltern, um Medien sinnvoll in das Familienleben zu integrieren. Darüber hinaus wird erklärt, wie Medienangebote bei Kindern unterschiedlichen Alters wirken und wie sie bewusst genutzt werden können.
Link zum Download (52 Seiten, 2,7 MB)

"Impfungen - Sicherer Schutz vor Infektionskrankheiten für Kinder"
Ein Informationsfaltblatt, das das Wichtigste zum Thema Impfungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich einer tabellarischen Übersicht, wann und gegen welche Krankheiten Impfungen empfohlen werden, enthält.
Link zum Download (2 Seiten)
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Seit dem 1.1.2007 gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Damit sollen bessere Bedingungen für junge Eltern geschaffen werden, um ohne finanziellen Sorgen Beruf und Familie miteinander in Einklang bringen zu können.
Mit dem Elterngeld soll es einfacher werden, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Antragstellung und Fristen
Das Elterngeld muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen beantragt werden.
Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen.
Fragen und Antworten zum Elterngeld
Wer erhält das Elterngeld?
Wie hoch ist das Elterngeld?
Wie ermittelt man das Elterngeld?
Was passiert, wenn durch eine Erkrankung vor der Geburt das Einkommen sinkt?
Werden Einkommensersatzleistungen wie zum Beispiel das Kurzarbeitergeld beim Elterngeld berücksichtigt?
Was gilt hinsichtlich der Lohnsteuerklassen und steuerlichen Freibeträge?
Kann man Elterngeld bekommen, wenn man Teilzeit arbeitet?
Was gilt bei befristeten Verträgen?
Berücksichtigt das Elterngeld die besondere Situation von Mehrkindfamilien?
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Wie können Partner die Monate verteilen?
Was gilt für Alleinerziehende oder in anderen Ausnahmefällen?
Wie werden das Elterngeld und andere Leistungen aufeinander angerechnet?
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Was erhalten Selbstständige?
Was bedeutet es, wenn das Elterngeld als progressionsrelevant bezeichnet wird?
Was bedeutet es, wenn das Elterngeld als abgabenfrei bezeichnet wird?
Was gilt bei Mehrlingsgeburten?
Erhalten Adoptiveltern auch Elterngeld?
Haben Pflegeeltern Anspruch auf Elterngeld?
Muss Elternzeit genommen werden, um Elterngeld zu bekommen?
Wann kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?
Wo muss man Elterngeld beantragen?
Welche Nachweise und Erklärungen sind bei Antragstellung erforderlich?
Welche Änderungen müssen im Bezugszeitraum des Elterngelds mitgeteilt werden?
Was passiert bei falschen Angaben oder unterbliebenen Änderungsmitteilungen?
Was ist sonst noch bei der Antragstellung zu beachten?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) infromiert auf seiner Homepage zum Thema Elterngeld und stellt unter anderem einen "Elterngeldrechner" zur Verfügung.
Link zur Homepage BMFSFJ
Der "Familien-Wegweiser", ebenfalls vom BMFSFJ, beantwortet Fragen Rund um Eltern, Kinder, Familie
Link zum "Familien-Wegweiser"
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit ist online abrufbar.
Link zum Gesetz Elterngeld / Elternzeit
Die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des BMFSFJ finden Sie hier (pdf-Datei, 3,1 MB, 91 Seiten)
