Stellungnahme des Bundesverbandes

Der Bundesverband der Volkssolidarität hat am 31. März eine Stellungnahme zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2011 (RWBestV 2011) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übermittelt. Darin heißt es u.a.: "Die Volkssolidarität hält den vorgelegten Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2011 für problematisch. Er entspricht den geltenden rechtlichen Regelungen, ist aber zugleich Ausdruck einer Gesetzeslage, die das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente systematisch absenkt und für Rentnerinnen und Rentner deutliche Kaufkraftverluste ihrer Einkünfte mit sich bringt und sie von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abkoppelt."

Weiter heißt es in dem Material: "Bei einer für 2011 von führenden Wirtschaftsinstituten prognostizierten Preissteigerungsrate von zwei Prozent oder mehr verlieren die gesetzlichen Renten durch eine Anpassung zum 1. Juli 2011 in Höhe von 0,99 Prozent weiter an Wert. Insofern kann von einem "spürbaren Plus für Rentnerinnen und Rentner" bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2011 keine Rede sein. Effektiv ist eher von einer "Minusrunde" zu sprechen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die infolge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise rückläufige Entwicklung der Bruttoentgelte von 0,4 Prozent im Jahre 2009 dank der erweiterten Schutzklausel im Sozialgesetzbuch(SGB) VI ("Rentengarantie") nicht zu einer Absenkung der Bruttorente im Jahre 2010 führte, sondern zu einer "Nullrunde". Mit der Rentenanpassung 2011 werden jedoch nunmehr die Kürzungen nachgeholt, die durch die "Rentengarantie" ausgesetzt wurden. De facto erfolgt eine Halbierung der Rentenanpassung 2011, die möglich wäre, sofern man diese Kürzung nicht vornehmen, sondern nur die Lohnentwicklung zugrunde legen würde.

Die Volkssolidarität ist besorgt, dass die Kaufkraftverluste bei den Renten weiter anwachsen. ..."

Die vollständige Stellunganhme finden Sie als pdf-Datei > hier.