| Erste Anlegerklage abgewiesen | 27.08.2010 |
| Gericht lehnt VorgehengegenKreisverbände der Volkssolidarität ab. Nach einem heute ergangenen Urteil des Landgerichts Rostock können geschädigte Anleger keinen Schadensersatzforderungen gegen die Kreisverbände Bad Doberan und Mecklenburg-Mitte geltend machen. Die entsprechende Klage eines Ehepaares aus Güstrow vom November 2009 ist vollständig abgewiesen worden. Die Kläger hatten 1998 in ein Immobilienprojekt der Volkssolidarität-Sozial-Immobilien GmbH investiert und ihr Geld zum Teil verloren. Grund war die im vergangenen Jahr eingetretene Insolvenz der GmbH. Die beiden Kreisverbände sind deren Gesellschafter. Sie waren aber weder in die Geschäftsführung, noch in die Herstellung des Werbeprospekts für das Projekt involviert. | |
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Dei Kläger hatten eine Entschädigung von beiden Kreisverbänden gefordert und argumentiert, diese hätten hinter der Volkssolidarität-Sozial-Immobilien GmbH gestanden. Die Verbände der Volkssolidarität müssten daher für die Insolvenz der GmbH einstehen. Das Gericht hatte erstmals über den Verlust von Einlagen bei einer Volkssolidarität-Gesellschaft zu entscheiden, an der die Volkssolidarität beteiligt ist. Es sah jedoch keinen Anlass, den festen Grundsatz zu durchbrechen, dass die Gesellschafter für Schulden einer GmbH nicht haften. Ansprüche gegen die Kreisverbände aus Prospekthaftung hat es wegen der bereits 2002 eingetretenen Verjährung ebenfalls abgelehnt. Damit fehlt auch weiteren Geschädigten die Grundlage, die Verbände der Volkssolidarität in Anspruch zu nehmen. Viele Anleger hatten sich nach der Insolvenz von Immobiliengesellschaften im Umkreis der Volkssolidarität zu Interessengruppen zusammengeschlossen. Die Organisatoren dieser "Anlegerschutzvereine", zu denen die Verbraucherzentrale M-V und Interessierte Anwälte gehören, hatten die Geschädigten über die geringen Aussichten einer Klage nicht informiert. Die heutige Entscheidung lässt klar erkennen, dass die Anleger sich ausschließlich an den Insolvenzverwalter halten können und an diejenigen, die persöhnlich für den Verlust der Einlage verantwortlich sind. Gegen diese Verursacher der eingetretenen Vermögensschäden geht derzeit nicht nur die Staatsanwaltschaft vor, sondern auch die betroffenen Kreisverbände sind hier aktiv. |
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