Presseinformation 19.10.2010
Abweisung der Anlegerklage rechtskräftig Erster Prozess gegen Volkssolidarität-Kreisverbände beendet

Die Zurückweisung einer Klage vom November 2009 gegen zwei Kreisverbände der Volkssolidarität ist rechtskräftig. Vor dem Landgericht Rostock war ein Ehepaar aus Güstrow am 27.08.2010 mit seiner Forderung unterlegen, die beiden Volkssolidarität-Kreisverbände Mecklenburg-Mitte und Bad Doberan/Rostock-Land müssten eine Schadenersatzzahlung von rund 9.000,00 € leisten.

Die Kläger hatten vor zwölf Jahren in ein Immobilienprojekt der Volkssolidarität-Sozial-Immobilien GmbH investiert und ihr Geld zum Teil verloren. Grund war die Insolvenz dieser GmbH. Die beiden Kreisverbände hatten die GmbH gegründet. Nach dem Urteil des Landgerichts trügen die Kreisverbände jedoch keine Verantwortung für das gescheiterte Immobilienprojekt, weil sie kein persönliches Vertrauen der Anleger in Anspruch genommen hätten, und darüber hinaus seien Prospekthaftungsansprüche verjährt.

Wie das Oberlandesgericht Rostock jetzt mitgeteilt hat, ist dort keine Berufung der Kläger eingegangen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Rostock unanfechtbar.

Die Kreisverbände der Volkssolidarität gehen mittlerweile gegen die Verursacher der Insolvenz der Immobilien-GmbH vor, und es werden auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geführt, die kurz vor ihrem Abschluss stehen dürften.