| Presseinformation | 19.10.2010 |
| Abweisung der Anlegerklage rechtskräftig Erster Prozess gegen Volkssolidarität-Kreisverbände beendet | |
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Die Zurückweisung einer Klage vom November 2009 gegen zwei Kreisverbände der Volkssolidarität ist rechtskräftig. Vor dem Landgericht Rostock war ein Ehepaar aus Güstrow am 27.08.2010 mit seiner Forderung unterlegen, die beiden Volkssolidarität-Kreisverbände Mecklenburg-Mitte und Bad Doberan/Rostock-Land müssten eine Schadenersatzzahlung von rund 9.000,00 € leisten. |
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