| Am Bruch mit dem Solidarcharakter der GKV soll sich nichts ändern | 02.11.2010 |
| Am 10. September 2010 führte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine „Erörterung“ zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) durch. | |
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Bei den fast 200 Vertretern von Ärzteverbänden, Krankenkassen, Selbsthilfeorganisationen, Deutschem Städte- und Gemeindetag, Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Krankenhausgesellschaft, Arzneimittelindustrie, Rentenversicherungsträgern u. a. stieß der Gesetzentwurf nicht auf viel Gegenliebe. Eine Ausnahme bildete die Bundesvereinigung der Deutschen Industrie (BDI), die den Gesetzentwurf ohne Einschränkung für gut befand. DGB, die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. (ISL) sowie Sozial- und Wohlfahrtsverbände kritisierten nachdrücklich den beabsichtigten Bruch mit den Resten einer solidarischen Finanzierung durch das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge und die Ausweitung der Zusatzbeiträge zu Kopfpauschalen. Selbst die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnte das Finanzkonzept des Gesetzentwurfs als "zu bürokratisch" ab. Die 3,5 Millionen Unternehmen würden zu hoch belastet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bestärkte diese Position. Vertreter der Krankenkassen und der Verbraucherzentralen kritisierten die vorgesehene Erleichterung des Wechsels für Besserverdienende in die private Krankenversicherung. Die damit verbundenen Beitragsausfälle von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr gingen zu Lasten der gesetzlich Versicherten. Ver.di und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagten die Auswirkungen der vorgesehenen Sparmaßnahmen im Krankenhausbereich. Dadurch würden bis zu 20.000 Arbeitsplätze, vor allem in der Krankenhauspflege, gefährdet - mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in den Kliniken. Und die Deutsche Rentenversicherung Bund gab zu bedenken, dass die Abwicklung des Sozialausgleichs über die Rentenversicherungsträger bei Rentnerinnen und Rentnern nicht als Rentenkürzung empfunden werden dürfe.
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Stellungnahme Volkssolidarität Bundesverband e.V. zum Gesetzesentwurf zur Finanzierung GKV (pdf-Datei, 10 Seiten)