Am Bruch mit dem Solidarcharakter der GKV soll sich nichts ändern 02.11.2010
Am 10. September 2010 führte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine „Erörterung“ zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) durch.

Bei den fast 200 Vertretern von Ärzteverbänden, Krankenkassen, Selbsthilfeorganisationen, Deutschem Städte- und Gemeindetag, Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Krankenhausgesellschaft, Arzneimittelindustrie, Rentenversicherungsträgern u. a. stieß der Gesetzentwurf nicht auf viel Gegenliebe. Eine Ausnahme bildete die Bundesvereinigung der Deutschen Industrie (BDI), die den Gesetzentwurf ohne Einschränkung für gut befand. DGB, die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. (ISL) sowie Sozial- und Wohlfahrtsverbände kritisierten nachdrücklich den beabsichtigten Bruch mit den Resten einer solidarischen Finanzierung durch das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge und die Ausweitung der Zusatzbeiträge zu Kopfpauschalen. Selbst die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnte das Finanzkonzept des Gesetzentwurfs als "zu bürokratisch" ab. Die 3,5 Millionen Unternehmen würden zu hoch belastet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bestärkte diese Position. Vertreter der Krankenkassen und der Verbraucherzentralen kritisierten die vorgesehene Erleichterung des Wechsels für Besserverdienende in die private Krankenversicherung. Die damit verbundenen Beitragsausfälle von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr gingen zu Lasten der gesetzlich Versicherten. Ver.di und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagten die Auswirkungen der vorgesehenen Sparmaßnahmen im Krankenhausbereich. Dadurch würden bis zu 20.000 Arbeitsplätze, vor allem in der Krankenhauspflege, gefährdet - mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in den Kliniken. Und die Deutsche Rentenversicherung Bund gab zu bedenken, dass die Abwicklung des Sozialausgleichs über die Rentenversicherungsträger bei Rentnerinnen und Rentnern nicht als Rentenkürzung empfunden werden dürfe.
Wird diese geballte Kritik Auswirkungen haben oder den Gesetzentwurf gar zu Fall bringen? Das ist beim gegenwärtigen Stand der Dinge kaum zu erwarten. Die Vertreter des BMG machten deutlich, dass sie von der Erörterung mit den Verbänden vor allem Hinweise zu technischen Verbesserungen des Gesetzentwurfs erwarten. Das heißt, dass sich am Bruch mit dem Solidarcharakter der GKV nichts ändern soll, obwohl eine deutliche Mehrheit der Bürger diesen Schritt nicht mitgehen will. Nur massive Proteste der Bürger können verhindern, dass zum 1. Januar 2011 ein Gesetz in Kraft tritt, mit dem alle künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich auf die gesetzlich Versicherten abgewälzt werden.

Nachfolgend dokumentieren wir die Stellungnahme der Volkssolidarität zum Gesetzentwurf, die dem BMG am 6. September 2010 zugeleitet wurde.

Pfeil Stellungnahme Volkssolidarität Bundesverband e.V. zum Gesetzesentwurf zur Finanzierung GKV (pdf-Datei, 10 Seiten)
Pfeil Beispielrechnung Auswirkungen der Ausweitung der Zusatzbeiträge auf die Beitragszahlung der GKV-Versicherten ab 2011 (pdf-Datei)