FESTSTELLUNG DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT (§18 SGB XI)

 

Welcher Pflegestufe ein Pflegebedürftiger zugeordnet wird, entscheiden die Pflegekassen.
Empfehlungen hierzu erhalten sie durch ein Gutachten, das der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach einer Untersuchung im Wohnbereich erstellt.
Vor dem Besuch des Gutachters ist es deshalb sinnvoll, die Hilfeleistungen, die durch andere Personen erbracht werden, über einen Zeitraum von 2 Wochen zu dokumentieren. Diese Notizen und evtl. Bescheinigungen der behandelnden Ärzte sollten dem Gutachter vorgelegt werden. Das erleichtert die richtige Entscheidung des angemessenen Pflegebedarfs. Sie können dadurch sicher sein, dass keine Hilfeleistung vergessen wird.
Durch geschulte Fachkräfte eines Pflegedienstes können Sie bei dieser Vorbereitung professionelle Unterstützung erhalten.

 

 

 

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