Häusliche Krankenpflege

 

Pflegedienst JENA/CAMBURG

 

            Pflegedienst KAHLA
 

 

Aktuelle Stellenausschreibung


Leistungen des Pflegedienstes

Der ambulante Pflegedienst der Volkssolidarität erbringt Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach den §§ 37 und 38 SGB V, der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI und Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (§§ 68 und 69 BSHG).

 

Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 (1) SGB V

Wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Dazu gehören:

· Grundpflege
Betten, Körperpflege, Hilfe im hygienischen Bereich, Tag- und Nachtwachen (in Ausnahmefällen)

· Behandlungspflege
Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Katheterisierung, Wundversorgung usw.

· Hauswirtschaftliche Versorgung
Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung usw.

 

Dauer des Anspruches

Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zu 4 Wochen. Einzelfallverlängerungen sind möglich.

 

Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 (2) SGB V

Wenn die häusliche Krankenpflege zur Sicherung einer erfolgreichen ambulanten Behandlung erforderlich ist, kann der Arzt Ihnen Behandlungspflege nach § 37 SGB V verordnen. Dafür gibt es grundsätzlich keine zeitlichen Beschränkungen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, solange die medizinische Notwendigkeit besteht. Voraussetzung ist immer eine aktuelle Verordnung, ausgestellt durch den behandelnden Arzt.

 

Leistungen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihren Haushalt weiter zu führen, weil Sie im Krankenhaus waren, kann die Krankenkasse sich an den Kosten einer Haushaltshilfe beteiligen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie in Ihrem Haushalt allein leben oder ein weiterer Haushaltsangehöriger nicht in der Lage ist, die Haushaltsführung zu übernehmen.
Je nach Satzung der Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe vorübergehend finanziert werden.

 

Wie beantragen Sie häusliche Krankenpflege?

Wenn Sie häusliche Krankenpflege benötigen, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an Ihren behandelnden Arzt. Dieser hat den erforderlichen Umfang der häuslichen Krankenpflege auf einer Verordnung zu bescheinigen. Bei Vorlage dieser Verordnung kann die Leistung durch unseren ambulanten Kranken- und Pflegedienst ausgeführt werden.

 
 Links zum Häuslichen Krankenpflegedienst:
 
Pflegedienst Jena 
 
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