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Eine Zeitung sowie eine Interessenvertretungsorganisation hatten fälschlicherweise Gegenteiliges behauptet. Die rechtliche Auseinandersetzung war hier zu unserem eigenen Bedauern das letzte Mittel.
Grundsätzlich hoffen wir, im weiteren Dialog mit den Medien derartige Konflikte von vornherein vermeiden zu können. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat die Gegenseite allerdings Berufung eingelegt, so dass es noch nicht rechtskräftig ist. Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.
Zu der Problematik der Immobilienfonds haben uns verschiedene Anfragen erreicht. Daraus haben wir eine informative Zusammenfassung der wesentlichen Fragen und Antworten erstellt. 
Fragen und Antworten (pdf-Datei)
Unterdessen hat der Bundesvorstand der Volkssolidarität einen umfassenden Organisationsentwicklungsprozess eingeleitet, mit dem u.a. Schlussfolgerungen aus der Problematik der insolventen Immobilienfonds gezogen werden sollen. Ziel ist es, derartige Probleme verbandsrechtlich in der Zukunft vermeiden zu können.
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