Qualitätsprüfung

Mit dem "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form zugänglich zu machen. 

Die Prüfungen finden - im Gegensatz zu früher - nun generell unangemeldet statt. 

Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die maßgeblichen Vertretungen der Pflegeeinrichtungen und -dienste für eine Bewertungssystematik (§ 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI) nach Noten entschieden. Die Berechnung der Noten erfolgt allerdings nicht transparent und nachvollziehar wie bei Schulnoten, sondern nach komplizierten Gewichtungen des MDK. 

Hier finden Sie das tolle Ergebniss der MDK Prüfung unserer Einrichtung in der habilis vom 29.08.2011

  habilis-gGmbH-2011