Qualitätsprüfung

Mit dem "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form zugänglich zu machen. 

Die Prüfungen finden - im Gegensatz zu früher - nun generell unangemeldet statt. 

Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die maßgeblichen Vertretungen der Pflegeeinrichtungen und -dienste für eine Bewertungssystematik (§ 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI) nach Noten entschieden. Die Berechnung der Noten erfolgt allerdings nicht transparent und nachvollziehar wie bei Schulnoten, sondern nach komplizierten Gewichtungen des MDK. 

Unter www.pflegelotse.de finden Sie die aktuelle Pflegenote der habilis-gGmbH

Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 WTG LSA sind Träger stationärer Einrichtungen und sonstiger nicht selbstorganisierter Wohnformen verpflichtet, die Qualitätsberichte der zuständigen Behörde (Heimaufsicht)  ab 1. Januar 2012 im Internet oder in anderer geeigneter Weise zu veröffentlichen. Wir befürworten ausdrücklich, dass sich (potentielle) Nutzer unserer Angebote, Angehörige und Öffentlichkeit ein umfassendes Bild über die Qualität unserer Arbeit machen können.

Den aktuellen Qualitätsbericht für die - habilis-gGmbH- finden Sie auf den Internetseiten des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt unter folgender Adresse: http://www.paritaet-lsa.de/cms/211-0-Qualitaetsberichte-WTG.html unter Seniorenzentrum Eiskellerplatz