| Warum das Thema "Besteuerung der Rentner" so aktuell ist ! | 08.05.2010 |
| Schon seit dem Jahr 2005 gibt es in Deutschland ein neues Alterseinkünftegesetz. Seit dem 1.10.2009 werden Rentenbezugsmitteilungen an die Zentrale Meldestelle übermittelt. Die Folge: Finanzbehörden überprüfen, ob Rentner ihre Einkünfte und Bezüge ordnungsgemäß versteuern. Die Kontrolle betrifft alle Rentner - ohne Ausnahme!! | |
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Im August 2008 hat die Finanzverwaltung bundeseiheitlich für jeden Bürger neue Steuernummern eingeführt. Mit Schlagzeilen wie "Lebenslange Kontrolle: Von der Wiege bis zur Bahre" kommentierten die Medien die Einführung der neuen Steuernummern, denn jetzt erhält jeder Bürger bereits ab der Geburt eine Steuernummer, die er - egal wohin er in Deutschland im Laufe seines Lebens umzieht - behält. Somit ist er unwiderruflich katalogisiert und seine persönlichen Verhältnisse, wie die Höhe von Zinseinkünften aus einer Spareinlage oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, können unter seiner Steuernummer festgehalten werden. Darüber hinaus wird die digitale Vernetzung von Behörden untereinander ausgebaut. Eine große Anzahl von Rentnerinnen und Rentner werden von dieser Regelung nicht betroffen sein und keine Steuererklärung einreichen müssen. Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren - Organisationen, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Steuer-Check an. Hier können Sie selbst prüfen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Gleichzeitig erfahren Sie, an welchen Berater Sie sich in ihrer Wohnortnähe wenden können.
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Nicht nur Experten sind sich sicher, dass der Staat mit den Steuern der Senioren rechnet. Die Vielzahl von Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung im Zusammenspiel mit anderen Behörden macht schnell deutlich, dass der "Gläserne Bürger" keine Fantasievorstellung mehr ist. Was die steuerliche "Durchleuchtung" der Rentner betrifft, wurden spezielle, neue Kontrollmöglichkeiten und -einrichtungen geschaffen. Dadurch erhalten alle Finanzbehörden exakte Auskünfte über die persönlichen Einkommensverhältnisse.