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Sozialpolitik
Gesundheit und Pflege
Pflegereform
| Mehrzahl der Sozialverbände hält Pflegereform für nicht ausreichend | 08.02.2013 |
| Die von der Bundesregierung geplante Pflegereform steht in der Kritik von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Betroffenen. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Regierung „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) äußerten am 21. Mai 2012 die meisten befragten Sachverständigen ihr Bedauern, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht neu definiert werde. Auch die Volkssolidarität hatte eine Stellungnahme vorgelegt. | |
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Zugleich wurden die vorgesehenen Leistungsverbesserungen für Demenzkranke, die die Regierung als Vorgriff auf eine solche Neudefinition sieht, mehrheitlich begrüßt. "Wir vermissen eine wirkliche Neuausrichtung", bemängelte der Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, Claus Bölicke, in der Anhörung. Fabian Müller-Zetzsche vom Sozialverband Deutschland fügte hinzu, die Regierung mache mit den Leistungsverbesserungen den zweiten Schritt vor dem ersten. Es werde nicht festgelegt, wer welche Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung haben solle. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Heidemarie Hawel, fügte hinzu, der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff ziele lediglich auf körperliche Defizite ab. Geistige Beeinträchtigungen würden mit dem Gesetzentwurf der Regierung weiter nicht gleichberechtigt behandelt. Caritas-Referentin Elisabeth Fix sagte, ihr Verband bedauere "außerordentlich", dass in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebegriff bislang nicht eingeführt worden sei. Immerhin gebe es einige Leistungsverbesserungen für demenziell Erkrankte. Der Einzelsachverständige Professor Stefan Görres von der Universität Bremen unterstrich, dass der Gesetzentwurf "eindeutig" zu Verbesserungen für Altersverwirrte führen werde. hib/tg
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