Die Erarbeitung und Präsentation der Monitoring-Berichte zur Rente mit 67 wird vom 2005 gebildeten "Netzwerk für eine gerechte Rente" getragen. Sie geht auf eine Anregung des Präsidenten der Volkssolidarität bei dem im Juli 2007 von unserem Verband durchgeführten Workshop "Rente mit 67 - wie weiter?" zurück.
Dem Netzwerk gehören der DGB, mehrere Einzelgewerkschaften des DGB, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), der PARITÄTISCHE - Gesamtverband, der Sozialverband VdK, die Volkssolidarität sowie weitere Verbände und Initiativen an.
Hintergrund dieser Initiative ist das vom Deutsche Bundestag am 09. März 2007 beschlossene RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Wesentlicher Inhalt ist die stufenweise Anhebung der abschlagfreien Regelaltersgrenze - beginnend 2012,
endend 2029 - auf 67 Jahre und eine Anpassung bei den anderen Rentenarten.
Mit dieser Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters verfolgt der Gesetzgeber primär Zielsetzungen, die sich auf die Rentenfinanzen beziehen. Er leitet die Problemanalyse im Kern aus demographischen Begründungen ab (gestiegene Lebenserwartung und dadurch längere Rentenbezugszeiten): Nur so könnten, so der Tenor - auch im Interesse der Jüngeren - die politisch gesetzten Beitragssatzziele erreicht werden. Daneben dient - ebenfalls auf den demographischen Wandel abstellend - die Annahme einer baldigen Verknappung des Arbeitskräfteangebots als zusätzliche Begründung. Sozialpolitische Aspekte und insbesondere die Zielsetzung einer Absicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut treten dabei in den Hintergrund.
Die Tatsache, dass gleichzeitig mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz ein "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen" verabschiedet wurde, zeigt, dass die Bundesregierung selbst der Meinung ist, dass für ein längeres Arbeiten auch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Nicht zuletzt wird das auch dadurch belegt, dass in das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz eine Bestandsprüfungsklausel aufgenommen wurde.
Diese Klausel verpflichtet die Bundesregierung, beginnend im Jahr 2010, im vierjährigen Turnus darüber zu berichten, ob in dem Einführungszeitraum der Rente mit 67 die Voraussetzungen auch erfüllt sind, dass die Arbeitnehmer länger arbeiten können.
Wesentliche Prüfkriterien sind laut Gesetz vor allem die Arbeitsmarktentwicklung und die soziale und wirtschaftliche Lage der älteren Arbeitnehmer. Dazu reichen einige wenige Kennzahlen nicht aus - notwendig ist stattdessen eine detaillierte, auch gruppenspezifisch differenzierte Analyse der Situation und der Entwicklungen. Auch die zu erwartenden Konsequenzen für die künftigen Alterseinkommen sind zu prüfen.
Bisher wurden drei Monitoring - Berichte vorgelegt, die von den Wissenschaftlern Prof. Ernst Kistler (INIFES Augsburg) und Prof. Gerhard Bäcker (Universität Duisburg - Essen) erarbeitet wurden.
Sie können über die folgenden Links als pdf-Dateien abgerufen werden:
1. Monitoring-Bericht Rente mit 67 des "Netzwerks für eine gerechte Rente" (Nov. 2008, 21 Seiten)
2. Monitoring-Bericht Rente mit 67 des "Netzwerks für eine gerechte Rente" (April 2009, 40 Seiten)
3. Monitoring-Bericht Rente mit 67 des "Netzwerks für eine gerechte Rente" (Dez. 2009, 48 Seiten)

